Schlagwort: In-Benützung-Nehmen FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Einträge:
RS0070836
Die eigenmächtige Eröffnung eines fertiggestellten Straßenstückes durch die Angestellten einer Bauunternehmung kann mit dem in der ÖNorm B 2110 erwähnten „In-Benützung-Nehmen“ durch den Auftraggeber, das als Leistungsabnahme gilt, nicht gleichgesetzt werden.
23.11.1972
WEITER LESEN