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RECHTSPRECHUNG


RS0070887


Beabsichtigter Erwerb von Nachbargrund: Die Einräumung eines Notweges für eine Liegenschaft ist nicht gerechtfertigt, wenn nicht diese allein verbaut werden soll, sondern erst durch beabsichtigten Erwerb von Nachbargrundstücken ein Bauplatz geschaffen werden soll.


Rechtssatz:

Die Einräumung eines Notweges für eine Liegenschaft ist nicht gerechtfertigt, wenn nicht diese allein verbaut werden soll, sondern erst durch beabsichtigten Erwerb von Nachbargrundstücken ein Bauplatz geschaffen werden soll.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob528/93

Schlagworte:

Entscheidung:
25.11.1993

Norm:
NWG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 528/93 2 Ob 528/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 2 Ob 528/93 Veröff: EvBl 1994/80 S 384