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RECHTSPRECHUNG


RS0070932


Zumutbare eigene Maßnahmen: Kein Anspruch auf Einräumung eines Notweges besteht, wenn durch zumutbare Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück (zB Niederreißen einer Mauer) eine Verbindung zum öffentlichen Wegenetz geschaffen werden kann.


Rechtssatz:

Kein Anspruch auf Einräumung eines Notweges, wenn durch zumutbare Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück (Niederreißen einer Mauer) eine Verbindung zum öffentlichen Wegenetz geschaffen werden kann.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob267/61; 1Ob280/28; 8Ob325/63; 1Ob145/12y

Schlagworte:

Entscheidung:
13.09.1961

Norm:
NWG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 267/61 5 Ob 267/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 5 Ob 267/61
1 Ob 280/28 1 Ob 280/28 Entscheidungstext OGH 20.03.1928 1 Ob 280/28 Ähnlich; Beisatz: Verlegung des Haustores. (T1) Veröff: SZ 10/103
8 Ob 325/63 8 Ob 325/63 Entscheidungstext OGH 14.01.1964 8 Ob 325/63
1 Ob 145/12y 1 Ob 145/12y Entscheidungstext OGH 06.09.2012 1 Ob 145/12y Auch