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RECHTSPRECHUNG


RS0071011


Verbesserung eines Weges: Ein Notweg kann eingeräumt werden, um die unzulängliche Wegeverbindung der Art nach wenigstens zu verbessern.


Rechtssatz:

Ein Notweg kann eingeräumt werden, um die unzulängliche Wegeverbindung der Art nach wenigstens zu verbessern.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob178/75

Schlagworte:

Entscheidung:
17.09.1975

Norm:
NWG §1 Abs1
NWG §2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 178/75 1 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 178/75 Veröff: JBl 1976,317 = NZ 1977,60