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RECHTSPRECHUNG


RS0071017


Fehlende Baugrundwidmung: Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.


Rechtssatz:

Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob329/65

Schlagworte:

Entscheidung:
03.11.1965

Norm:
NWG §1 Abs2
NWG §2 Abs1
NWG §4 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 329/65 7 Ob 329/65 Entscheidungstext OGH 03.11.1965 7 Ob 329/65 Veröff: SZ 38/178