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RECHTSPRECHUNG


RS0071123


Ersessenes Wegerecht: Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluss des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.


Rechtssatz:

Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluß des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob505/84

Schlagworte:

Entscheidung:
31.01.1984

Norm:
NWG §2 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 505/84 5 Ob 505/84 Entscheidungstext OGH 31.01.1984 5 Ob 505/84 Veröff: NZ 1984,86