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RECHTSPRECHUNG


RS0071172


Notweg trotz auffallender Sorglosigkeit: Trotz einer als auffallende Sorglosigkeit zu wertenden Bauführung des Antragstellers kann ein Notweg in dem Ausmaß ausgeräumt werden, wie es ohne diese Bauführung gerechtfertigt gewesen wäre.


Rechtssatz:

Einräumung eines Notweges trotz einer als auffallende Sorglosigkeit zu wertende Bauführung des Antragstellers in dem Ausmaß, wie es ohne diese Bauführung gerechtfertigt gewesen wäre.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob642/71

Schlagworte:

Entscheidung:
08.02.1972

Norm:
NWG §2 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 642/71 4 Ob 642/71 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 4 Ob 642/71