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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 178/75 1 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 178/75 Veröff: JBl 1976,317 = NZ 1977,60
RECHTSPRECHUNG
RS0071184
Arten eines Notwegs: Der Notweg besteht in der Servitut des Fußsteiges, Viehtriebes oder Fahrweges, oder in der Erweiterung solcher bereits bestehender Wegerechte. Diese Aufzählung ist taxativ. Daher kann – anders als nach den Gütergesetzen und Seilwegegesetzen – ein Notweg nicht durch Begründung eines Seilweges eingeräumt werden.
- Rechtssatz:
Die Aufzählung des § 3 NWG ist taxativ. Daher kann - anders als nach den Gütergesetzen und Seilwegegesetzen - ein Notweg nicht durch Begründung eines Seilweges eines Seilweges eingeräumt werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob178/75
- Schlagworte:
- Notwegegesetz
- Entscheidung:
- 17.09.1975
- Norm:
- NWG §3
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 178/75 1 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 178/75 Veröff: JBl 1976,317 = NZ 1977,60