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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 529/79 4 Ob 529/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 529/79
RECHTSPRECHUNG
RS0071200
Bauführung auf Notwegtrasse: Eine während des Verfahrens und in dessen Kenntnis vom Antragsgegner auf der Notweg-Trasse vorgenommene Bauführung (bspw eine Garage) steht der Einräumung des beantragten Notweges nicht entgegen, sondern ist nur bei der Vornahme der Interessenabwägung (§ 2 Abs 1 NWG, erster Halbsatz) zu berücksichtigen.
- Rechtssatz:
Eine während des Verfahrens und in dessen Kenntnis vom Antragsgegner auf der Notweg-Trasse vorgenommene Bauführung (hier: Garage) steht der Einräumung des beantragten Notweges nicht entgegen, sondern ist nur bei der Vornahme der Interessenabwägung (§ 2 Abs 1 NWG, erster Halbsatz) zu berücksichtigen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob529/79
- Schlagworte:
- Notwegegesetz
- Entscheidung:
- 12.06.1979
- Norm:
- NWG §4 Abs3
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
4 Ob 529/79 4 Ob 529/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 529/79