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WEITERE INFORMATIONEN
11 Os 235/71 11 Os 235/71 Entscheidungstext OGH 20.12.1971 11 Os 235/71 Veröff: ZVR 1973/16 S 18
RECHTSPRECHUNG
RS0073256
§ 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation gelangt, die nicht unbedingt in einem auf seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis bestehen muss, anhalten kann.
- Rechtssatz:
§ 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation gelangt, die nicht unbedingt in einem auf seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis bestehen muss, anhalten kann.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 11Os235/71
- Schlagworte:
- Angemessene Höchstgeschwindigkeit
- Entscheidung:
- 20.12.1971
- Norm:
- StVO §3 B1i
StVO §20 Abs1 IA - Kategorie:
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Entscheidungstexte
11 Os 235/71 11 Os 235/71 Entscheidungstext OGH 20.12.1971 11 Os 235/71 Veröff: ZVR 1973/16 S 18