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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 8/91 2 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 2 Ob 8/91
RECHTSPRECHUNG
RS0073514
Ein Fahrzeuglenker muss auch dann, wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind, nicht so weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren, dass er zu dort allenfalls gehenden, tatsächlich aber nicht vorhandenen, Fußgängern einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhält.
- Rechtssatz:
Ein Fußgänger muß auch dann, wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind, nicht so weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren, daß er zu dort allenfalls gehenden, tatsächlich aber nicht vorhandenen, Fußgängern einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhält.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob8/91
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 27.02.1991
- Norm:
- StVO §7 IIA
StVO §7 IIDa
StVO §76 IIa - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 8/91 2 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 2 Ob 8/91