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RECHTSPRECHUNG


RS0074140


Wird durch ein zum Stillstand gelangtes Fahrzeug der Gegenverkehr beeinträchtigt, so ist die Warneinrichtung auf den Gegenverkehr abzustellen.


Rechtssatz:

Wird durch ein zum Stillstand gelangtes Fahrzeug der Gegenverkehr beeinträchtigt, so ist die Warneinrichtung auf den Gegenverkehr abzustellen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob348/74; 2Ob233/82

Schlagworte:

Entscheidung:
10.04.1975

Norm:
StVO §4 Abs1 litb
WarnEV §1 ff

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 348/74 2 Ob 348/74 Entscheidungstext OGH 10.04.1975 2 Ob 348/74 Veröff: ZVR 1976/101 S 114
2 Ob 233/82 2 Ob 233/82 Entscheidungstext OGH 30.11.1982 2 Ob 233/82 Auch