zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 34/92 2 Ob 34/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 34/92 Veröff: ZVR 1993/117 S 269
RECHTSPRECHUNG
RS0074373
Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang.
- Rechtssatz:
Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang .
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob34/92
- Schlagworte:
- Vorrangverletzung
- Entscheidung:
- 09.09.1992
- Norm:
- StVO §19 Abs4 BIVc
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 34/92 2 Ob 34/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 34/92 Veröff: ZVR 1993/117 S 269