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RECHTSPRECHUNG


RS0074690


Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.


Rechtssatz:

Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen , wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, daß der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob605/57

Schlagworte:

Entscheidung:
18.12.1957

Norm:
StVO §20 Abs1 IA11

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 605/57 2 Ob 605/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 605/57 Veröff: ZVR 1958/81 S 92