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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 605/57 2 Ob 605/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 605/57 Veröff: ZVR 1958/81 S 92
RECHTSPRECHUNG
RS0074690
Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.
- Rechtssatz:
Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen , wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, daß der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob605/57
- Schlagworte:
- Angemessene Höchstgeschwindigkeit
- Entscheidung:
- 18.12.1957
- Norm:
- StVO §20 Abs1 IA11
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 605/57 2 Ob 605/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 605/57 Veröff: ZVR 1958/81 S 92