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RECHTSPRECHUNG


RS0074710


Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.


Rechtssatz:

Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob255/71 (8Ob256/71)

Schlagworte:

Entscheidung:
28.09.1971

Norm:
StVO §20 Abs1 ID
StVO §20 Abs1 IE

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 255/71 8 Ob 255/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 8 Ob 255/71