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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 255/71 8 Ob 255/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 8 Ob 255/71
RECHTSPRECHUNG
RS0074710
Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.
- Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob255/71 (8Ob256/71)
- Schlagworte:
- Dunkelheitsunfall
- Entscheidung:
- 28.09.1971
- Norm:
- StVO §20 Abs1 ID
StVO §20 Abs1 IE - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 255/71 8 Ob 255/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 8 Ob 255/71