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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 23/80 8 Ob 23/80 Entscheidungstext OGH 06.03.1980 8 Ob 23/80
2 Ob 231/81 2 Ob 231/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 2 Ob 231/81 Vgl; Beisatz: Durch Vorrangverletzung verursachter Auffahrunfall eines an dritter Stelle fahrenden vorrangberechtigten Fahrzeuges. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0074728
Der Wartepflichtige muss beim Herannahen an eine unübersichtliche Kreuzung die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er in der Lage ist, die Vorfahrt aller auf der Kreuzungsstraße von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer zu beachten, mögen sie auch die in ihrer Fahrtrichtung gesehen linke Straßenseite benutzen.
- Rechtssatz:
Der Wartepflichtige muß beim Herannahen an eine unübersichtliche Kreuzung die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, daß er in der Lage ist, die Vorfahrt aller auf der Kreuzungsstraße von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer zu beachten, mögen sie auch die in ihrer Fahrtrichtung gesehen linke Straßenseite benutzen (Bestätigung von RGZ 167, 357). BGH vom 30.01.1953, VI ZR 70/52; Veröff: NJW 1953,583
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob23/80; 2Ob231/81
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 06.03.1980
- Norm:
- StVO §19 Abs1 BVII
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 23/80 8 Ob 23/80 Entscheidungstext OGH 06.03.1980 8 Ob 23/80
2 Ob 231/81 2 Ob 231/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 2 Ob 231/81 Vgl; Beisatz: Durch Vorrangverletzung verursachter Auffahrunfall eines an dritter Stelle fahrenden vorrangberechtigten Fahrzeuges. (T1)