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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 68/80 8 Ob 68/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 8 Ob 68/80 Veröff: ZVR 1981/29 S 46
RECHTSPRECHUNG
RS0074909
Aus der bloßen Tatsache, dass sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer einer Kreuzung – noch dazu bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – mit geringer Geschwindigkeit nähert, kann der Wartepflichtige keinesfalls mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass der Bevorrangte auf seinen Vorrang verzichten wolle.
- Rechtssatz:
Aus der bloßen Tatsache, daß sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer einer Kreuzung - noch dazu bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - mit geringer Geschwindigkeit nähert, kann der wartepflichtige keinesfalls mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, daß der Bevorrangte auf seinen Vorrang verzichten wolle.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob68/80
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 08.05.1980
- Norm:
- StVO §19 Abs8 BVIII
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 68/80 8 Ob 68/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 8 Ob 68/80 Veröff: ZVR 1981/29 S 46