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RECHTSPRECHUNG


RS0075357


Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.


Rechtssatz:

Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
16Os40/91

Schlagworte:

Entscheidung:
20.09.1991

Norm:
StVO §38 Abs4

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


16 Os 40/91 16 Os 40/91 Entscheidungstext OGH 20.09.1991 16 Os 40/91 Veröff: EvBl 1992/47 S 198 = JBl 1992,538 = ZVR 1992/63 S 164