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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 8/87 8 Ob 8/87 Entscheidungstext OGH 21.05.1987 8 Ob 8/87 Veröff: ZVR 1988/76 S 179
RECHTSPRECHUNG
RS0075445
Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.
- Rechtssatz:
Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob8/87
- Schlagworte:
- Fahrradunfall
- Entscheidung:
- 21.05.1987
- Norm:
- StVO §68 Abs2
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 8/87 8 Ob 8/87 Entscheidungstext OGH 21.05.1987 8 Ob 8/87 Veröff: ZVR 1988/76 S 179