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RECHTSPRECHUNG


RS0075445


Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.


Rechtssatz:

Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob8/87

Schlagworte:

Entscheidung:
21.05.1987

Norm:
StVO §68 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 8/87 8 Ob 8/87 Entscheidungstext OGH 21.05.1987 8 Ob 8/87 Veröff: ZVR 1988/76 S 179