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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 411/70 2 Ob 411/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 411/70 Veröff: ZVR 1971/194 S 266
RECHTSPRECHUNG
RS0075507
Das Gesetz verbietet dem Fußgänger nur das Betreten der Fahrbahn auf eine Weise und unter Umständen, die dem Fahrzeuglenker nicht mehr erlauben, das eigene Verhalten danach einzurichten.
- Rechtssatz:
Das Gesetz verbietet dem Fußgänger nur das Betreten der Fahrbahn auf eine Weise und unter Umständen, die dem Fahrzeuglenker nicht mehr erlauben, das eigene Verhalten danach einzurichten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob411/70
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 17.12.1970
- Norm:
- StVO §76 I
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 411/70 2 Ob 411/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 411/70 Veröff: ZVR 1971/194 S 266