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RECHTSPRECHUNG


RS0075526


Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.


Rechtssatz:

Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob86/90

Schlagworte:

Entscheidung:
30.01.1991

Norm:
StVO §89 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 86/90 2 Ob 86/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 2 Ob 86/90 Veröff: ZVR 1991/102 S 273