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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 86/90 2 Ob 86/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 2 Ob 86/90 Veröff: ZVR 1991/102 S 273
RECHTSPRECHUNG
RS0075526
Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.
- Rechtssatz:
Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob86/90
- Schlagworte:
- Dunkelheitsunfall
- Entscheidung:
- 30.01.1991
- Norm:
- StVO §89 Abs2
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 86/90 2 Ob 86/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 2 Ob 86/90 Veröff: ZVR 1991/102 S 273