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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 36/62 2 Ob 36/62 Entscheidungstext OGH 09.02.1962 2 Ob 36/62
RECHTSPRECHUNG
RS0075544
Eine besondere Verpflichtung des Fußgängers, sich im Falle der berechtigten Benützung des Fahrbahnrandes ständig nach einem allfälligen Nachfolgeverkehr umzusehen, besteht nicht.
- Rechtssatz:
Eine besondere Verpflichtung des Fußgängers, sich im Falle der berechtigten Benützung des Fahrbahnrandes ständig nach einem allfälligen Nachfolgeverkehr umzusehen, besteht nicht.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob36/62
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 09.02.1962
- Norm:
- StVO §76 Abs1 IIa
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 36/62 2 Ob 36/62 Entscheidungstext OGH 09.02.1962 2 Ob 36/62