zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 375/60 2 Ob 375/60 Entscheidungstext OGH 11.11.1960 2 Ob 375/60 Veröff: ZVR 1961/136 S 105
RECHTSPRECHUNG
RS0075547
Es ist zulässig, ein bis eineinhalb Meter vom Straßenrand entfernt zu gehen, wenn dies erfolgt, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis zu warnen.
- Rechtssatz:
Es ist zulässig, ein bis eineinhalb Meter vom Straßenrand entfernt zu gehen, wenn dies erfolgt, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis zu warnen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob375/60
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 11.11.1960
- Norm:
- StVO §76 Abs1 IIa
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 375/60 2 Ob 375/60 Entscheidungstext OGH 11.11.1960 2 Ob 375/60 Veröff: ZVR 1961/136 S 105