zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 283/56 2 Ob 283/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 Ob 283/56 Veröff: ZVR 1957/52 S 67
RECHTSPRECHUNG
RS0075565
Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten geeignet, eine Gefährdung herbeizuführen, zumal wenn die Straße frisch geschottert ist.
- Rechtssatz:
Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten geeignet, eine Gefährdung herbeizuführen, zumal wenn die Straße frisch geschottert ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob283/56
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 09.05.1956
- Norm:
- StVO §76 Abs1 IIa
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 283/56 2 Ob 283/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 Ob 283/56 Veröff: ZVR 1957/52 S 67