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RECHTSPRECHUNG


RS0075575


Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.


Rechtssatz:

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob14/53

Schlagworte:

Entscheidung:
14.01.1953

Norm:
StVO §76 Abs1 IIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 14/53 2 Ob 14/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 2 Ob 14/53