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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 14/53 2 Ob 14/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 2 Ob 14/53
RECHTSPRECHUNG
RS0075575
Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.
- Rechtssatz:
Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob14/53
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 14.01.1953
- Norm:
- StVO §76 Abs1 IIa
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 14/53 2 Ob 14/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 2 Ob 14/53