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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 12/77 8 Ob 12/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 12/77 Veröff: ZVR 1977/257 S 330
RECHTSPRECHUNG
RS0075641
Das Betreten der Fahrbahn zum Zweck des Überquerens hat an jenen Stellen (zB unmittelbar vor oder nach Kurven) zu unterbleiben, von denen aus die Fahrbahn nicht genügend übersehen werden kann.
- Rechtssatz:
Das Betreten der Fahrbahn zum Zweck des Überquerens hat an jenen Stellen (zB unmittelbar vor oder nach Kurven) zu unterbleiben, von denen aus die Fahrbahn nicht genügend übersehen werden kann.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob12/77
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 16.02.1977
- Norm:
- StVO §76 Abs4 III
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 12/77 8 Ob 12/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 12/77 Veröff: ZVR 1977/257 S 330