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RECHTSPRECHUNG


RS0075647


Sowohl auf Schutzwegen als auch außerhalb von Schutzwegen haben Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren.


Rechtssatz:

Sowohl auf Schutzwegen als auch außerhalb von Schutzwegen haben Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob151/79

Schlagworte:

Entscheidung:
16.10.1979

Norm:
StVO §76 Abs5 III

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 151/79 2 Ob 151/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 2 Ob 151/79