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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 238/79 8 Ob 238/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 8 Ob 238/79
RECHTSPRECHUNG
RS0075651
Aus der Bestimmung des § 76 Abs 5 StVO wonach der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn den kürzesten Weg zu wählen hat, ergibt sich in der Regel die Pflicht zur rechtwinkeligen Überschreitung (hier für den konkreten Fall verneint).
- Rechtssatz:
Aus der Bestimmung des § 76 Abs 5 StVO wonach der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn den kürzesten Weg zu wählen hat, ergibt sich in der Regel die Pflicht zur rechtwinkeligen Überschreitung (hier für den konkreten Fall verneint).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob238/79
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 08.11.1979
- Norm:
- StVO §76 Abs5 III
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 238/79 8 Ob 238/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 8 Ob 238/79