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RECHTSPRECHUNG


RS0079871


Umgehung von halbjährlich befristeten Mietverträgen: Daß ein Vermieter mit dem Abschluß mehrerer Mietverträge die Umgehung der Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 MRG über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes beabsichtigte, hat auf die Anwendbarkeit des § 29 Abs 1 Z 3 lit c MRG idF vor dem 3. WÄG keinen Einfluß, wenn sich darauf evidentermaßen die Umgehungsabsicht nicht bezog.


Rechtssatz:

Daß ein Vermieter mit dem Abschluß mehrerer Mietverträge die Umgehung der Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 MRG über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes beabsichtigte, hat auf die Anwendbarkeit des § 29 Abs 1 Z 3 lit c MRG idF vor dem 3. WÄG keinen Einfluß, wenn sich darauf evidentermaßen die Umgehungsabsicht nicht bezog.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob596/95

Schlagworte:

Entscheidung:
29.08.1995

Norm:
MRG §1 Abs2 Z3
MRG §29 Abs1 Z3 litc

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 596/95 1 Ob 596/95 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 596/95