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RECHTSPRECHUNG


RS0080936


Die Bauwesenversicherung umfasst nicht Baumängel: Baumängel zählen nicht zu den versicherten Gefahren bauunternehmerischer Leistung. Die Bauwesenversicherung hat nicht den Zweck, den Unternehmer vor den Folgen eines Leistungsmangels zu sichern. Demnach sind Gewährleistungsmängel nicht Gegenstand der Bauwesenversicherung. Nur Schäden, die über den Aufwand zur nachträglichen Beseitigung des Leistungsmangels hinausgehen, hat der Versicherer zu tragen.


Rechtssatz:

Baumängel zählen nicht zu den versicherten Gefahren bauunternehmerischer Leistung. Die Bauwesenversicherung hat nicht den Zweck, den Unternehmer vor den Folgen eines Leistungsmangels zu sichern. Demnach sind Gewährleistungsmängel nicht Gegenstand der Bauwesenversicherung. Nur Schäden, die über den Aufwand zur nachträglichen Beseitigung des Leistungsmangels hinausgehen, hat der Versicherer zu tragen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob40/86 (7Ob41/86); 9Ob28/00h

Schlagworte:

Entscheidung:
06.11.1986

Norm:
AVB Bauwesenversicherung Art13 C

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 40/86 7 Ob 40/86 Entscheidungstext OGH 06.11.1986 7 Ob 40/86
9 Ob 28/00h 9 Ob 28/00h Entscheidungstext OGH 16.02.2000 9 Ob 28/00h nur: Baumängel zählen nicht zu den versicherten Gefahren bauunternehmerischer Leistung. Nur Schäden, die über den Aufwand zur nachträglichen Beseitigung des Leistungsmangels hinausgehen, hat der Versicherer zu tragen. (T1)