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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 53/95 2 Ob 53/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 53/95 Veröff: SZ 68/143
RECHTSPRECHUNG
RS0081772
Keine Warnpflicht eines Buslenkers gegenüber beförderten Personen nach dem Verlassen des Busses.
- Rechtssatz:
Von dem Lenker eines Schibusses kann grundsätzlich nicht erwartet werden, daß er auf das Verhalten der beförderten Personen nach dem Verlassen des Busses Einfluß nimmt und sie vor dem möglichen Überqueren der Straße warnt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob53/95
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 24.08.1995
- Norm:
- ABGB §1165 B
ABGB §1295 IIf7f
StVO §76 III - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 53/95 2 Ob 53/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 53/95 Veröff: SZ 68/143