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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 21/88 5 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 21/88
RECHTSPRECHUNG
RS0083248:
Berücksichtigung von Zubehör: Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden.
- Rechtssatz:
Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob21/88
- Schlagworte:
- Festsetzung der Nutzwerte
- Entscheidung:
- 15.03.1988
- Norm:
- WEG 1975 §5
WEG 1975 §6 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
5 Ob 21/88 5 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 21/88