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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 25/95 2 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 2 Ob 25/95
RECHTSPRECHUNG
RS0087384
Mit einer krass kurvenschneidenden Fahrweise des Abbiegers muss der vor einer Kreuzung Wartepflichtige an sich nicht rechnen.
- Rechtssatz:
Mit einer kraß kurvenschneidenden Fahrweise des Abbiegers muß der vor einer Kreuzung Wartepflichtige an sich nicht rechnen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob25/95
- Schlagworte:
- Kreuzungsunfall
- Entscheidung:
- 21.12.1995
- Norm:
- StVO §13 Abs1 I
StVO §19 Abs7 BVII - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 25/95 2 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 2 Ob 25/95