RECHTSPRECHUNG
RS0102396
Keine Mängelbehebungskosten im Verfahren über Erhaltungspflicht: Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die Antragstellerin von der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer (in deren Kompetenz die ordentliche Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft fällt) die Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten verlangen kann.
- Rechtssatz:
Der die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft einfordernde Wohnungseigentümer kann im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG keinen Titel zum Ersatz fiktiver oder selbst aufgewendeter Mängelbehebungskosten erwirken (hier: § 14 Abs 1 Z 1 WEG: Fußbodensanierung/Erneuerung eines schadhaften Estrichs) (so schon 5 Ob 523/93); es besteht demnach kein Zweifel, daß die Antragstellerin von der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer (in deren Kompetenz die ordentliche Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft fällt) die Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten verlangen kann.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob2151/96a
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 12.06.1996
- Norm:
- MRG §3 Abs2 Z2
WEG 1975 §14 Abs1 Z1
WEG 1975 §26 Abs1 Z3 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 2151/96a 5 Ob 2151/96a Entscheidungstext OGH 12.06.1996 5 Ob 2151/96a