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RECHTSPRECHUNG


RS0102762


Ablöseverbot: § 27 MRG (Verbot gesetzwidriger Ablösen) ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt.


Rechtssatz:

§ 27 MRG ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob2090/96s

Schlagworte:

Entscheidung:
27.03.1996

Norm:
KlGG §11 Abs5
MRG §1 Abs2 Z4
MRG §27

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 2090/96s 3 Ob 2090/96s Entscheidungstext OGH 27.03.1996 3 Ob 2090/96s Veröff: SZ 69/82