zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0105599


Unterscheidung Raummiete und Flächenmiete: Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.


Rechtssatz:

Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob2244/96y

Schlagworte:

Entscheidung:
22.08.1996

Norm:
MRG §1 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 2244/96y 1 Ob 2244/96y Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2244/96y