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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 2244/96y 1 Ob 2244/96y Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2244/96y
RECHTSPRECHUNG
RS0105599
Unterscheidung Raummiete und Flächenmiete: Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.
- Rechtssatz:
Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob2244/96y
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 22.08.1996
- Norm:
- MRG §1 Abs1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 2244/96y 1 Ob 2244/96y Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2244/96y