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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 2277/96s 3 Ob 2277/96s Entscheidungstext OGH 20.11.1996 3 Ob 2277/96s
5 Ob 55/13v 5 Ob 55/13v Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 55/13v Auch; Beisatz: Das Superädifikat zählt zu den beweglichen Sachen. Eine Ersitzung findet daher nach Ablauf einer Frist von drei Jahren statt. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0106410
Das Superädifikat zählt zu den beweglichen Sachen. Eine Ersitzung findet daher nach Ablauf einer Frist von drei Jahren statt.
- Rechtssatz:
Die Ersitzungszeit für Superprädifikate beträgt drei Jahre.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob2277/96s; 5Ob55/13v
- Schlagworte:
- Ersitzung eines Superädifikats
- Entscheidung:
- 20.11.1996
- Norm:
- ABGB §435
ABGB §1466 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 2277/96s 3 Ob 2277/96s Entscheidungstext OGH 20.11.1996 3 Ob 2277/96s
5 Ob 55/13v 5 Ob 55/13v Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 55/13v Auch; Beisatz: Das Superädifikat zählt zu den beweglichen Sachen. Eine Ersitzung findet daher nach Ablauf einer Frist von drei Jahren statt. (T1)