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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 40/97m 5 Ob 40/97m Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 40/97m
RECHTSPRECHUNG
RS0107264
Garage und Haus als Bewirtschaftsungseinheit: Die bauliche Trennung der Garagen vom Haus ist für sich allein kein stichhältiges Argument für die Bildung verschiedener Bewirtschaftungseinheiten.
- Rechtssatz:
Die bauliche Trennung der Garagen vom Haus ist für sich allein kein stichhältiges Argument für die Bildung verschiedener Bewirtschaftungseinheiten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob40/97m
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 25.02.1997
- Norm:
- MRG §1
MRG §17
MRG §21 Abs3 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 40/97m 5 Ob 40/97m Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 40/97m