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WEITERE INFORMATIONEN
10 Ob 147/97h 10 Ob 147/97h Entscheidungstext OGH 04.06.1997 10 Ob 147/97h
RECHTSPRECHUNG
RS0107521
Dem LPG unterliegende Wohnräume unterliegen nicht dem MRG: Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.
- Rechtssatz:
Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 10Ob147/97h
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 04.06.1997
- Norm:
- LPG §1 Abs1
MRG §1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
10 Ob 147/97h 10 Ob 147/97h Entscheidungstext OGH 04.06.1997 10 Ob 147/97h