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RECHTSPRECHUNG


RS0109979


Erhaltungspflicht des Vermieters trotz Mietzinsminderung: Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts.


Rechtssatz:

Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsminderung wegen Unbrauchbarkeit der Wohnung durch starken Schimmelbefall reduzierte Mietzinseingänge befreien den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietobjekts.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
9Ob58/98i

Schlagworte:

Entscheidung:
29.04.1998

Norm:
ABGB §1096 A2
MRG §3 Abs2 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


9 Ob 58/98i 9 Ob 58/98i Entscheidungstext OGH 29.04.1998 9 Ob 58/98i