zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 2062/96s 2 Ob 2062/96s Entscheidungstext OGH 09.07.1998 2 Ob 2062/96s
9 Ob 47/04h 9 Ob 47/04h Entscheidungstext OGH 17.11.2004 9 Ob 47/04h Beisatz: Die Rechtsprechung stellt auf den "normalen Sprachgebrauch" ab und versteht daher unter Geschäftsräumlichkeiten dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. (T1) Beisatz: Hier: "Fernsehlokalsendeanlage, die im Wesentlichen aus einem ca 32 m hohen Antennenmast und einer ca 8 m² großen ebenerdigen Sendeunterkunft besteht. (T2) Veröff: SZ 2004/161
6 Ob 230/05z 6 Ob 230/05z Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 230/05z Beisatz: Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich. (T3) Beisatz: Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht. (T4)
7 Ob 31/06v 7 Ob 31/06v Entscheidungstext OGH 29.03.2006 7 Ob 31/06v Beis wie T1; Beisatz; Hier: Schirmbar mit Windverglasung ist Geschäftsräumlichkeit. (T5)
3 Ob 27/07b 3 Ob 27/07b Entscheidungstext OGH 13.07.2007 3 Ob 27/07b Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich § 1 Abs 1 MRG. (T6)
8 Ob 12/08k 8 Ob 12/08k Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 12/08k Auch
5 Ob 144/08z 5 Ob 144/08z Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 144/08z Beis wie T1; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Tankstellenanlage mit kleinem Gebäude. (T7)
5 Ob 120/10y 5 Ob 120/10y Entscheidungstext OGH 15.07.2010 5 Ob 120/10y Auch; Beisatz: Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt. (T8) Beisatz: Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient. (T9)
6 Ob 251/10w 6 Ob 251/10w Entscheidungstext OGH 16.06.2011 6 Ob 251/10w
2 Ob 164/12z 2 Ob 164/12z Entscheidungstext OGH 29.08.2013 2 Ob 164/12z Auch; nur: Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen. (T10) Beis wie T1; Beisatz: Hier: Von Gärtnerei verwendeter Folientunnel ist keine „Räumlichkeit“. (T11)
7 Ob 87/16v 7 Ob 87/16v Entscheidungstext OGH 25.05.2016 7 Ob 87/16v Auch; Beis wie T2; Beis wie T8
RECHTSPRECHUNG
RS0110398
Weiter Geschäftsräumlichkeitsbegriff: Der Begriff der „Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
- Rechtssatz:
Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob2062/96s; 9Ob47/04h; 6Ob230/05z; 7Ob31/06v; 3Ob27/07b; 8Ob12/08k; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 6Ob251/10w; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 09.07.1998
- Norm:
- MRG §1 Abs1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 2062/96s 2 Ob 2062/96s Entscheidungstext OGH 09.07.1998 2 Ob 2062/96s
9 Ob 47/04h 9 Ob 47/04h Entscheidungstext OGH 17.11.2004 9 Ob 47/04h Beisatz: Die Rechtsprechung stellt auf den "normalen Sprachgebrauch" ab und versteht daher unter Geschäftsräumlichkeiten dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. (T1) Beisatz: Hier: "Fernsehlokalsendeanlage, die im Wesentlichen aus einem ca 32 m hohen Antennenmast und einer ca 8 m² großen ebenerdigen Sendeunterkunft besteht. (T2) Veröff: SZ 2004/161
6 Ob 230/05z 6 Ob 230/05z Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 230/05z Beisatz: Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich. (T3) Beisatz: Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht. (T4)
7 Ob 31/06v 7 Ob 31/06v Entscheidungstext OGH 29.03.2006 7 Ob 31/06v Beis wie T1; Beisatz; Hier: Schirmbar mit Windverglasung ist Geschäftsräumlichkeit. (T5)
3 Ob 27/07b 3 Ob 27/07b Entscheidungstext OGH 13.07.2007 3 Ob 27/07b Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich § 1 Abs 1 MRG. (T6)
8 Ob 12/08k 8 Ob 12/08k Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 12/08k Auch
5 Ob 144/08z 5 Ob 144/08z Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 144/08z Beis wie T1; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Tankstellenanlage mit kleinem Gebäude. (T7)
5 Ob 120/10y 5 Ob 120/10y Entscheidungstext OGH 15.07.2010 5 Ob 120/10y Auch; Beisatz: Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt. (T8) Beisatz: Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient. (T9)
6 Ob 251/10w 6 Ob 251/10w Entscheidungstext OGH 16.06.2011 6 Ob 251/10w
2 Ob 164/12z 2 Ob 164/12z Entscheidungstext OGH 29.08.2013 2 Ob 164/12z Auch; nur: Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen. (T10) Beis wie T1; Beisatz: Hier: Von Gärtnerei verwendeter Folientunnel ist keine „Räumlichkeit“. (T11)
7 Ob 87/16v 7 Ob 87/16v Entscheidungstext OGH 25.05.2016 7 Ob 87/16v Auch; Beis wie T2; Beis wie T8