RECHTSPRECHUNG
RS0111202
Notwendigkeit des Hinweises auf die Lagequalität durch zumindest schlagwortartige Hinweise gegenüber dem Mieter: Die Verwendung des Begriffs „außerhalb eines Gründerzeitviertels“ ohne weitere, wenigstens schlagwortartige Hinweise auf die Qualität der Lage reicht nicht aus. Mit dem Hinweis im Mietvertrag, ein Haus liege nicht in einem Gründerzeitviertel wird daher einem Mieter bei Mietvertragsabschluß kein für den Lagezuschlag maßgebender Umstand bekanntgegeben.
- Rechtssatz:
Die Verwendung des Begriffs "außerhalb eines Gründerzeitviertels" ohne weitere, wenigstens schlagwortartige Hinweise auf die Qualität der Lage reicht nicht aus. Mit dem Hinweis im Mietvertrag, ein Haus liege nicht in einem Gründerzeitviertel wird daher einem Mieter bei Mietvertragsabschluß kein für den Lagezuschlag maßgebender Umstand bekanntgegeben.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob199/98w
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 15.12.1998
- Norm:
- MRG idF 3. WÄG §16 Abs4
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 199/98w 5 Ob 199/98w Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 199/98w