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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 247/98d 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d
RECHTSPRECHUNG
RS0111291
Verkehrswerte „von Privat zu Privat“ könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluss des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.
- Rechtssatz:
Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte. Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd Paragraph 306, ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob247/98d
- Schlagworte:
- Verbotene Ablöse
- Entscheidung:
- 15.12.1998
- Norm:
- ABGB §306
MRG §27 Abs1 Z1 ABGB § 306 heute ABGB § 306 gültig ab 01.01.1812 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 247/98d 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d