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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 247/98d 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d
RECHTSPRECHUNG
RS0111291
Verkehrswerte „von Privat zu Privat“ könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.
- Rechtssatz:
Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob247/98d
- Schlagworte:
- Ankauf privat zu privat
- Entscheidung:
- 15.12.1998
- Norm:
- ABGB §306
MRG §27 Abs1 Z1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 247/98d 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d