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RECHTSPRECHUNG


RS0111291


Verkehrswerte „von Privat zu Privat“ könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.


Rechtssatz:

Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob247/98d

Schlagworte:

Entscheidung:
15.12.1998

Norm:
ABGB §306
MRG §27 Abs1 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 247/98d 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d