Schlagwort: Ankauf privat zu privat FILTER AUFHEBEN

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RS0111291


Verkehrswerte „von Privat zu Privat“ könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.

15.12.1998
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