RECHTSPRECHUNG
RS0111417
Wohnungseigentumsbegründung nach Mietvertragsabschluss: Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.
- Rechtssatz:
Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob323/98f
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 12.01.1999
- Norm:
- MRG §1 Abs4 Z3
MRG §43 Abs1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 323/98f 5 Ob 323/98f Entscheidungstext OGH 12.01.1999 5 Ob 323/98f