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RECHTSPRECHUNG


RS0111417


Wohnungseigentumsbegründung nach Mietvertragsabschluss: Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.


Rechtssatz:

Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob323/98f

Schlagworte:

Entscheidung:
12.01.1999

Norm:
MRG §1 Abs4 Z3
MRG §43 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 323/98f 5 Ob 323/98f Entscheidungstext OGH 12.01.1999 5 Ob 323/98f