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RECHTSPRECHUNG


RS0111648


Kein Teilanwendungsbereich bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.


Rechtssatz:

Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob40/99i

Schlagworte:

Entscheidung:
09.03.1999

Norm:
MRG §1 Abs3
MRG §1 Abs4
WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 40/99i 5 Ob 40/99i Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 40/99i