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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 40/99i 5 Ob 40/99i Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 40/99i
RECHTSPRECHUNG
RS0111648
Kein Teilanwendungsbereich bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.
- Rechtssatz:
Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob40/99i
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 09.03.1999
- Norm:
- MRG §1 Abs3
MRG §1 Abs4
WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
5 Ob 40/99i 5 Ob 40/99i Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 40/99i