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RECHTSPRECHUNG


RS0113186


Teilanwendungsbereich und Denkmalschutz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.


Rechtssatz:

Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob17/00m

Schlagworte:

Entscheidung:
15.02.2000

Norm:
MRG §1 Abs4 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 17/00m 5 Ob 17/00m Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 17/00m