zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 17/00m 5 Ob 17/00m Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 17/00m
RECHTSPRECHUNG
RS0113186
Teilanwendungsbereich und Denkmalschutz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.
- Rechtssatz:
Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob17/00m
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 15.02.2000
- Norm:
- MRG §1 Abs4 Z1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 17/00m 5 Ob 17/00m Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 17/00m