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RECHTSPRECHUNG


RS0115001


Beherbergungsunternehmen: Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten.


Rechtssatz:

Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob77/01m; 7Ob3/11h; 6Ob75/12s

Schlagworte:

Entscheidung:
27.03.2001

Norm:
ZPO §502 Abs1 L
MRG idF 3.WÄG §1 Abs2 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 77/01m 5 Ob 77/01m Entscheidungstext OGH 27.03.2001 5 Ob 77/01m
7 Ob 3/11h 7 Ob 3/11h Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h
6 Ob 75/12s 6 Ob 75/12s Entscheidungstext OGH 22.06.2012 6 Ob 75/12s Beisatz: Hier: Studentenheim. (T1)